Das Landgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der ehemalige Finanzchef des Soravia-Konzerns einem Anleger Schadensersatz zu leisten hat. Gegenstand des Verfahrens war eine Beteiligung an dem Fonds „ProReal Europa 10“. Der Kläger wurde durch Rechtsanwalt Lutz Tiedemann vertreten.
Nach Auffassung des Gerichts enthielt der Emissionsprospekt des Fonds objektiv unzutreffende Angaben. Zwar wurde die Kapitalanlage als sogenannter Blindpool beworben, tatsächlich war das Fondsvermögen jedoch bereits vor der Zeichnung vollständig über ein Darlehen gebunden. Über diesen Umstand seien Anleger nicht ausreichend informiert worden, sodass der Prospekt seinen Informationszweck nicht erfüllte.
Das Gericht sah darin eine Verletzung der Prospektpflichten und bejahte einen Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung. Der Entscheidung kommt nach Einschätzung der Prozessseite Signalwirkung zu, da eine Vielzahl von Anlegern vergleichbare Beteiligungen gezeichnet hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit: Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung vollständiger und zutreffender Angaben in Emissionsprospekten. Fehlerhafte oder unvollständige Informationen können zu weitreichenden Haftungsfolgen führen und stärken die Rechtsposition betroffener Anleger.
Für Rückfragen zum Urteil steht Ihnen Rechtsanwalt Lutz Tiedemann gerne zur Verfügung.






















