Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse mit dem Urteil vom 15.01.2021 zum Schadensersatz verurteilt. Die Parteien des Rechtsstreits stritten über Fehlberatung zweier SWAP-Verträge. Unseren Mandanten wurden die geltend gemachten Zahlungsansprüche zugesprochen. Außerdem wurde entschieden, dass die für unsere Mandanten nachteiligen SWAP-Verträge nicht mehr bedient werden müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

BaFin warnt: Tensor Alpha AG führt unerlaubte Finanzgeschäfte auf eigener Webseite aus
Die BaFin untersucht derzeit die Aktivitäten der vermeintlich in Berlin ansässigen Tensor Alpha AG wegen nicht genehmigter Bank- und Finanzdienstleistungen über ihre Webseite tensor.ag. Das Unternehmen…