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SWAP-Verträge: HASPA muss Schadensersatz zahlen

Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse mit dem Urteil vom 15.01.2021 zum Schadensersatz verurteilt. Die Parteien des Rechtsstreits stritten über Fehlberatung zweier SWAP-Verträge. Unseren Mandanten wurden die geltend gemachten Zahlungsansprüche zugesprochen. Außerdem wurde entschieden, dass die für unsere Mandanten nachteiligen SWAP-Verträge nicht mehr bedient werden müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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