Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse mit dem Urteil vom 15.01.2021 zum Schadensersatz verurteilt. Die Parteien des Rechtsstreits stritten über Fehlberatung zweier SWAP-Verträge. Unseren Mandanten wurden die geltend gemachten Zahlungsansprüche zugesprochen. Außerdem wurde entschieden, dass die für unsere Mandanten nachteiligen SWAP-Verträge nicht mehr bedient werden müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bank zur Rückzahlung negativer Zinsen verurteilt
In einem von GTG-Recht vor Kurzem erstrittenen Urteil wurde die Bayern LB zur Rückzahlung negativer Zinsen an den Mandanten verurteilt…