Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse mit dem Urteil vom 15.01.2021 zum Schadensersatz verurteilt. Die Parteien des Rechtsstreits stritten über Fehlberatung zweier SWAP-Verträge. Unseren Mandanten wurden die geltend gemachten Zahlungsansprüche zugesprochen. Außerdem wurde entschieden, dass die für unsere Mandanten nachteiligen SWAP-Verträge nicht mehr bedient werden müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Jetzt entscheidet der Bundesfinanzhof über Steuern auf Termingeschäfte
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnung bei Termingeschäften (Beschluss vom 05.12.2023 – 1 V 1674/23). Für einige Anleger ist das eine gute Nachricht…