Prospekthaftung bei Kapitalanlagen: Warum das Urteil des LG Stuttgart über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat

Die jüngste Entscheidung des Landgerichts Stuttgart zur Prospekthaftung bei der Kapitalanlage „ProReal Europa 10“ wird in der Fachpresse als wegweisend eingeordnet. Fachmedien befassen sich dabei weniger mit dem Einzelfall als vielmehr mit den grundsätzlichen rechtlichen Maßstäben, die das Gericht angewandt hat.

Im Mittelpunkt der Berichterstattung steht die Frage, welche Anforderungen an Emissionsprospekte bei sogenannten Blindpool-Investments zu stellen sind. Nach der gerichtlichen Bewertung genügt es nicht, eine breite Mittelstreuung lediglich darzustellen, wenn die Anlageentscheidung tatsächlich bereits vor Zeichnung vollständig festgelegt ist. Ein solcher Widerspruch kann zu einer Haftung aus Prospekthaftung führen.

Die fachliche Aufarbeitung zeigt, dass insbesondere das sogenannte Klumpenrisiko für Anleger von erheblicher Bedeutung ist. Wird dieses Risiko im Prospekt nicht zutreffend oder nicht vollständig offengelegt, kann dies Schadensersatzansprüche begründen. Die Entscheidung wird daher als rechtlich relevant für eine Vielzahl vergleichbarer Kapitalanlagen angesehen.

Die Berichterstattung in der Fachpresse unterstreicht, dass Emittenten und verantwortliche Personen erhöhte Sorgfaltspflichten bei der Prospektgestaltung treffen. Zugleich verdeutlicht sie, dass Anleger bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben nicht schutzlos gestellt sind.

Fazit: Die aktuelle fachliche Einordnung macht deutlich, dass Prospekthaftung kein Randthema ist, sondern ein zentrales Instrument des Anlegerschutzes. Anleger mit vergleichbaren Beteiligungen sollten die Angaben in ihren Emissionsprospekten kritisch überprüfen.

Für Rückfragen zur rechtlichen Einordnung steht Ihnen Rechtsanwalt Lutz Tiedemann gerne zur Verfügung.

Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei „ProReal Europa 10“ – Urteil mit Signalwirkung

Das Landgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der ehemalige Finanzchef des Soravia-Konzerns einem Anleger Schadensersatz zu leisten hat. Gegenstand des Verfahrens war eine Beteiligung an dem Fonds „ProReal Europa 10“. Der Kläger wurde durch Rechtsanwalt Lutz Tiedemann vertreten.

Nach Auffassung des Gerichts enthielt der Emissionsprospekt des Fonds objektiv unzutreffende Angaben. Zwar wurde die Kapitalanlage als sogenannter Blindpool beworben, tatsächlich war das Fondsvermögen jedoch bereits vor der Zeichnung vollständig über ein Darlehen gebunden. Über diesen Umstand seien Anleger nicht ausreichend informiert worden, sodass der Prospekt seinen Informationszweck nicht erfüllte.

Das Gericht sah darin eine Verletzung der Prospektpflichten und bejahte einen Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung. Der Entscheidung kommt nach Einschätzung der Prozessseite Signalwirkung zu, da eine Vielzahl von Anlegern vergleichbare Beteiligungen gezeichnet hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit: Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung vollständiger und zutreffender Angaben in Emissionsprospekten. Fehlerhafte oder unvollständige Informationen können zu weitreichenden Haftungsfolgen führen und stärken die Rechtsposition betroffener Anleger.

Für Rückfragen zum Urteil steht Ihnen Rechtsanwalt Lutz Tiedemann gerne zur Verfügung.

Urteil gegen Invao-Gründer: Fehlende BaFin-Erlaubnis und die Folgen für Anleger

Im jüngsten Urteil des Landgerichts Lüneburg gegen die Gründer des Kryptoprojekts Invao wurde ein entscheidendes Signal gesetzt: Frank Gessner und Frank Wagner müssen einem Anleger sein investiertes Geld plus Zinsen zurückzahlen. Der Grund: Der Vertrieb der Geldanlage erfolgte ohne die nötige regulatorische Erlaubnis.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Lutz Tiedemann, hebt hervor, dass dieses Urteil betroffenen Anlegern Hoffnung geben könnte. Dennoch betont er, dass jeder Anleger individuell vor Gericht ziehen muss, da die Voraussetzungen für ein Musterverfahren gemäß dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz aktuell nicht gegeben sind.

Für betroffene Invao-Anleger bedeutet das Urteil eine Chance, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Norbert Boehnke plant bereits, eine Interessensgemeinschaft zu gründen, um anderen potenziell Geschädigten den Prozess zu erleichtern.

Dieses Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich des Kryptomarkts dar und könnte zahlreiche weitere Klagen nach sich ziehen. Es zeigt die Notwendigkeit klarer regulatorischer Vorgaben und eines besseren Schutzes für Anleger auf.

Für betroffene Anleger ist es wichtig, sich rechtlich beraten zu lassen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Diese Entscheidung könnte Hoffnung geben, dass auch in einem unregulierten Markt wie dem der Kryptowährungen, Anlegerschutz und Rechtssicherheit durchgesetzt werden können.

Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Lutz Tiedemann gerne zur Verfügung.

Den vollständigen Artikel zu diesem Fall erreichen Sie unter folgendem Link: FinanceFWD

Rechtsanwalt Lutz Tiedemann ist „Zertifizierter Berater Kryptowerte und Steuern (WIRE)“

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass Rechtsanwalt Lutz Tiedemann kürzlich die Zertifizierung „Zertifizierter Berater Kryptowerte und Steuern (WIRE)“ vom Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht (WIRE) erhalten hat.

Lutz Tiedemann bringt seine ausgeprägte Expertise gezielt in der rechtlichen Beratung institutioneller Investoren und Privatinvestoren bei Investments in Kryptowährungen, FinTec und Smart Contract-Projekte ein.

Mit der kürzlich erworbenen Zertifizierung vertieft Lutz Tiedemann seine Kompetenzen in den Bereichen Krypto und Steuern und ist der ideale Ansprechpartner bei komplexen rechtlichen Fragestellungen rund um Bitcoin (BTC), Ether (ETH), Non-Fungible Tokens (NFTs) und Decentralized Finance (DeFi).

Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Lutz Tiedemann gern zur Seite.

Jetzt entscheidet der Bundesfinanzhof über Steuern auf Termingeschäfte

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnung bei Termingeschäften (Beschluss vom 05.12.2023 – 1 V 1674/23). Für einige Anleger ist das eine gute Nachricht.

Diese Entscheidung dürfte viele Anleger von CFDs freuen: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zweifelt daran, dass die Beschränkung der Verlustrechnung bei diesen und anderen Termingeschäften verfassungskonform ist.

In dem konkreten Fall muss der betroffene Anleger die vom Finanzamt geforderten Steuern erst einmal nicht zahlen. Das Verfahren ist nun beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az.: VIII B 113/23).

CFDs (Contract for Difference) sind hochspekulative Finanzprodukte. Beim Trade mit CFDs kauft und verkauft der Anleger keine echten Assets wie Aktien. Stattdessen nimmt der Anleger eine Position auf die Kursentwicklung eines Assets ein, d.h. auf den erwarteten Wert eines Assets. CFDs befassen sich mit Derivaten, d.h. mit Anlagen, die auf einem Basiswert wie ETFs, Aktien oder Kryptowährungen basieren, aber nicht dieses Asset selbst darstellen.

Anleger wetten damit zum Beispiel auf die Preisentwicklungen von Kryptowährungen, Indizes oder Rohstoffen – ohne diese selbst zu besitzen. Über einen sogenannten Hebel können Anleger ein Vielfaches ihrer Anlage gewinnen oder verlieren. Auch Totalverluste sind möglich.

Hintergrund des Streits ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021. Seitdem dürfen Anleger Verluste aus Termingeschäften im Wesentlichen nur noch mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnen. Pro Jahr werden maximal 20.000 Euro berücksichtigt. Als Termingeschäfte zählen unter anderem Optionsgeschäfte, Futures sowie CFDs.

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FTX-Krise stürzt Invao ins Aus: Rechtsanwalt Lutz Tiedemann warnt vor erheblicher Unsicherheit bei Security-Token in Deutschland

Das Krypto-Universum ist bekannt für seine Schnelllebigkeit und die damit verbundenen Risiken, wie ein aktueller Bericht von CAPITAL über den Aufstieg und Fall des Blockchain-Unternehmens Invao verdeutlicht. Charlotte Ricks Analyse wirft ein Schlaglicht auf die Unbeständigkeit des Kryptomarktes und zeigt auf, dass Unternehmen, die heute noch als Pioniere gefeiert werden, morgen bereits Geschichte sein können. Der Artikel unterstreicht die zentrale Rolle von Transparenz und einer soliden Regulierung, um Anleger zu schützen und das Vertrauen in digitale Vermögenswerte zu festigen.

Vor diesem Hintergrund spricht Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, über die bestehende Rechtsunsicherheit in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf Security-Token, wie sie von Firmen wie Invao herausgegeben werden. Tiedemann macht auf die Herausforderungen aufmerksam, die sich aus der zögerlichen Haltung der BaFin ergeben, wenn es darum geht, diese modernen Finanzinstrumente rechtlich einzuordnen. Er verweist auf ein Urteil des Landgerichts Berlin, das sich konträr zu etablierten juristischen Ansichten und der Praxis der BaFin verhält.

Tiedemann unterstreicht die Dringlichkeit, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der Innovation nicht nur zulässt, sondern auch die Sicherheit und die Rechte der Anleger im Blick behält. Angesichts des rasanten Wachstums und der Evolution des Kryptosektors ist es unabdingbar, Rechtssicherheit zu etablieren, um die langfristige Tragfähigkeit dieser aufstrebenden Branche zu gewährleisten

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BaFin warnt: Tensor Alpha AG führt unerlaubte Finanzgeschäfte auf eigener Webseite aus

Die BaFin untersucht derzeit die Aktivitäten der vermeintlich in Berlin ansässigen Tensor Alpha AG wegen nicht genehmigter Bank- und Finanzdienstleistungen über ihre Webseite tensor.ag. Das Unternehmen bietet auf der eigenen Webseite den Handel mit Kryptowerten an. Obwohl das Unternehmen auf seiner Website behauptet, über eine BaFin-Genehmigung zu verfügen, fehlt es tatsächlich an dieser offiziellen Erlaubnis. Zudem ist die Tensor Alpha AG nicht im Handelsregister verzeichnet.

Für den Betrieb von Bank-, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland ist eine Genehmigung der BaFin erforderlich. Tatsächlich gibt es Unternehmen, die solche Leistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten. Wer überprüfen möchte, ob ein Unternehmen tatsächlich von der BaFin zugelassen ist, kann dies in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.

Die Informationen der BaFin stützen sich auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes.

Quelle: bafin.de

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Start-up-Investor gewinnt Schadenersatzklage gegen Crowd-Funding-Plattform Seedmatch

Im Seedmatch-Skandal hat der Investor des Hamburger Cloud-Start-ups Protonet einen bedeutenden Sieg errungen. Lutz Tiedemann, Anwalt der Kanzlei Groenewold Tiedemann Griffel, vertrat den Investor in einer Schadenersatzklage gegen OneCrowd Loans, den Betreiber der Crowd-Funding-Plattform Seedmatch. Das Landgericht Dresden entschied zugunsten des Investors und verurteilte OneCrowd Loans zur Zahlung von Schadenersatz.

Das Urteil hat möglicherweise auch weitreichende Folgen für OneCrowd Loans, da die als unwirksam befundene Klausel in zahlreichen anderen Investoren-Verträgen auf der Plattform vorhanden sein könnte. Weitere Informationen und Details zu diesem Durchbruch finden Sie im exklusiven Artikel von Larissa Holzki im Handelsblatt: Crowd-Funding-Plattform Seedmatch – sind Tausende Verträge unwirksam?

Der Erfolg des Investors vor Gericht unterstreicht die Bedeutung von transparenten und rechtlich einwandfreien Verträgen in der Crowd-Funding-Branche. Dieses Urteil könnte einen Präzedenzfall schaffen und Auswirkungen auf den Ruf und die regulatorischen Anforderungen von Crowd-Funding-Plattformen haben.

OneCrowd Loans hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Branche beobachtet die Entwicklungen genau, da dieser Fall möglicherweise die Art und Weise, wie Crowd-Funding-Plattformen ihre Verträge gestalten und ihre Investoren schützen, nachhaltig beeinflusst.

Groenewold Tiedemann Griffel unterstützt Anleger gegen Sono Motors

Viele Anleger des Münchener Startups Sono Motors fürchten um ihr Geld. Sono Motors wollte ein Solarauto entwickeln und rief seit der Gründung mehrfach zur Schwarmfinanzierung auf, weil Verhandlungen mit Profi-Investoren scheiterten und dem Start-up immer wieder das Kapital für das Projekt ausging. Erst ging es um ein paar hunderttausend Euro, dann um 50 Mio. Euro, später sogar um 100 Mio. Euro. Hannah Schwär von CAPITAL hat das Desaster in ihrem jüngsten Artikel beschrieben. Die Recherche ist am 13.04.2023 in der Print-Ausgabe und in einer gekürzten Form auch online erschienen.

Viele Anleger fragen sich, ob sie ihr Geld zurückerhalten. Für Fragen und Antworten steht Rechtsanwalt Lutz Tiedemann gerne zur Verfügung.

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Groenewold Tiedemann Griffel bei der 18. Internationalen Konferenz zu Finanzdienstleistungen

Bereits zum achtzehnten Mal findet in Hamburg vom 22. bis 23. Juni 2023 die Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen statt. Veranstalter ist das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff). Die Gäste kommen aus der Bundespolitik, von Verbänden und Anbietern, aus der Wissenschaft und aus vielen weiteren Bereichen und werden gemeinsam über das Thema „Finanzieller Verbraucherschutz in unsicheren Zeiten“ diskutieren.

Am ersten Veranstaltungstag steht für Rechtsanwalt Lutz Tiedemann insbesondere das Thema Prospekthaftung bei den Fondsanlagen im Vordergrund. Gemeinsam mit den Kollegen Richard Lindner (Scheuch und Lindner Rechtsanwälte beim BGH) und Dr. Olaf Methner (Rechtsanwälte Baum Reiter & Collegen) wird er die aktuelle BGH-Rechtsprechung in diesem Bereich vortragen. 

Hier können Sie sich für die Konferenz anmelden: https://pretix.eu/iff-hamburg/hamburg-2023/

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