Jetzt entscheidet der Bundesfinanzhof über Steuern auf Termingeschäfte
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnung bei Termingeschäften (Beschluss vom 05.12.2023 – 1 V 1674/23). Für einige Anleger ist das eine gute Nachricht…